Allgemeines

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der FRC Medical GmbH & Co. KG (nachfolgend FRC genannt) richten sich ausschließlich an gewerbliche Endkunden und Wiederverkäufer, nicht an Privatkäufer, und erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Im kaufmännischen Verkehr gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

Nebenanreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur bei aus­drücklicher und schriftlicher Anerkenntnis von FRC verbindlich.

Angebote

Alle Angebote von FRC sind freibleibend, sofern nichts Gegenteiliges bestimmt wird. Die in Preislisten, Rund­schreiben, Prospekten und ähnlichen Unterlagen von FRC gemachten Angaben sind nur annähernd und dienen nur der Information der Kunden über das Leistungsangebot von FRC.

Preise

Die Preise von FRC sind freibleibend und unverbindlich. Soweit nicht anders angegeben, hält sich FRC an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftrags­bestätigung von FRC genannten Preise. Die Preise verstehen sich ohne Skonto oder sonstige Nachlässe zuzüg­lich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Lieferzeit

Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, unverbindlich. FRC bemüht sich jedoch, die angegebenen Termine einzuhalten. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungs­gemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist FRC berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu bekommen. Weitergehende Ansprüche von FRC bleiben vorbehalten.

Bei Annahmeverzug des Bestellers geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.

Bei vom Kunden gewünschten Auftragsänderungen, die sich auf die vereinbarte Lieferfrist auswirken, verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist in angemessenem Umfang

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an den Transportbeauftragten übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von FRC verlassen hat, unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

Gewährleistung

FRC gewährleistet gemäß den Gewährleistungsbestimmungen des BGB mit einer Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche von sechs Monaten. Bei einer berechtigten Mängelrüge besteht zunächst ein Anspruch auf Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

Zahlungsbedingungen

Zahlungsziel sind 14 Tage netto ab Rechnungsdatum.

Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist FRC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszins zu berechnen. Falls FRC in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist FRC berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist auch berechtigt, nachzuweisen, dass FRC als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Beratung

FRC berät seine Kunden anwendungstechnisch nach bestem Wissen und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, jedoch stets unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Das gilt insbesondere auch hinsichtlich der Beachtung etwaiger Schutzrechte Dritter.  Die Vorschläge von FRC entbinden die Abnehmer nicht von dem Erfordernis, die Produkte und Waren von FRC in eigener Verantwortung auf die Eignung für die vorgesehenen Zwecke zu prüfen.

Eigentumsvorbehalt

Im nicht kaufmännischen Verkehr behält sich FRC das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag mit dem Kunden vor.

Im kaufmännischen Verkehr behält sich FRC das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere aber bei Zahlungsverzug, ist FRC berechtigt, die gelieferten Waren zurückzunehmen. In der Zurücknahme der gelieferten Ware durch FRC liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, FRC hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. FRC ist nach Rücknahme der gelieferten Waren zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzgl. angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Regensburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter dem Ausschluss der Gesetze über den Internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarungen im Übrigen nicht. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch gültige Bestimmungen zu ersetzen, die den ursprünglichen Punkten am nächsten kommen. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke dieser Vereinbarung.